Mein Sparbuch soll erhalten ...
Muss ich ein Testament machen? Auf den ersten Blick: nein. Auch das Erben ist in Deutschland rechtlich detailliert geregelt.
Auf den zweiten Blick sieht man häufig: Die gesetzliche Erbfolge passt nicht für meine Verhältnisse.
Ich möchte das individueller regeln. Dafür brauche ich ein Testament.
Stammbaum aufmalen
Abstrakt klingt die Beschreibung der Erbfolge sehr schwierig. Einfacher wird es im konkreten Fall:
Malen Sie sich Ihre Familienkonstellation auf: Sind Sie verheiratet, haben Sie Kinder?
Dann sind lediglich diese Parteien zu berücksichtigen.
Ist Ihr Ehegatte schon verstorben, waren Sie alleinstehend, haben Sie keine Kinder?
Dann betrachten Sie auch die Verwandtschaft über Ihre Eltern und ggf. Großeltern.
Die gesetzliche Erbfolge: Blut ist dicker als der Trauschein
In Deutschland erben zunächst nur verwandte Personen, d. h. Menschen, die gemeinsame Vorfahren haben:
- Erben 1. Ordnung: Dies sind die eigenen Kinder. Sollten diese bereits verstorben sein, treten deren Kinder, d. h. die Enkel des Erblassers, in deren Erbfolge ein.
- Erben 2. Ordnung: Dies sind die eigenen Eltern. Sollten diese bereits verstorben sein, treten deren Kinder und Kindeskinder in die Erbfolge ein. Das sind Geschwister sowie Nichten und Neffen des Erblassers.
- Erben 3. Ordnung: Dies sind die Großeltern. Sollten diese bereits verstorben sein, treten deren Kinder und Kindeskinder in die Erbfolge ein. Das sind dann Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen des Erblassers.
Grundsätzlich gilt: Gibt es Erbberechtigte aus einer „näheren“ Ordnung, erben diese und schließen ein Erbe für alle ferneren Verwandten aus.
Verschwägerte, d. h. angeheiratete Familienmitglieder, haben keinen Erbanspruch. Die wichtige Ausnahme: Ehegatten. Sie haben ein Erbrecht in Bezug auf ihren Ehepartner.
Wer erbt wie viel? – Gesetzlicher Erbteil
Ausgehend von der gesetzlichen Erbfolge lässt sich der gesetzliche Erbteil berechnen. Dabei gilt zunächst grundsätzlich: Alle Erben der betreffenden Verwandtschaftsordnung sind gleichberechtigt und teilen sich das Erbe zu gleichen Teilen auf.
Der Erbanspruch des Ehegatten kann unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, wer Miterbe ist und welche Form die Ehe hatte.
Erbanspruch des Ehegatten:
- ¼ gegenüber Kindern und Kindeskindern des Erblassers
- ½ gegenüber Eltern, Geschwistern, Neffen und Nichten
- +¼, wenn die Ehe eine Zugewinngemeinschaft war (dies ist die Regel, wenn kein Ehevertrag bestand)
Wenn keine erbberechtigten Verwandten aufgefunden werden können oder alle Erben das Erbe ausschlagen, fällt der Nachlass an den Staat.
Glauben weitergeben
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Sebastian Veits
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Wenn doch alles geregelt ist, warum ein Testament?
Ein Testament ist sinnvoll, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zur Weitergabe des Vermögens nach dem Tod umzusetzen. Dabei kann frei bestimmt werden, wer was bekommt – und unter welchen Umständen.
Lediglich zum Schutz des Ehegatten sowie der Kinder und Kindeskinder des Erblassers gibt es eine Besonderheit: den Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann auch gegen anderslautende Anordnungen im Testament eingefordert werden. Ein komplettes Enterben, also der Entzug des Pflichtteils, ist nur in sehr wenigen Fällen möglich. Eine juristische Beratung ist in diesen Fällen angeraten.
Gemeinsames Testament für Ehepaare
Eheleute können ein gemeinsames Testament abschließen. Häufig setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Nachkommen sollen in diesem Fall erst nach dem Tod des letzten Ehegatten erben – das sogenannte „Berliner Testament“. Zum Teil können jedoch bessere Lösungen gefunden werden, gerade wenn Immobilien in Ballungsräumen einen hohen Wert erreicht haben. Hier lohnt sich die Beratung unbedingt.
Wichtige Fälle für ein Testament
Besonders wichtig ist ein Testament immer dann, wenn Menschen oder Organisationen berücksichtigt werden sollen, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge vorkommen. Sei es die Nachbarin, die sich immer mitgekümmert hat, oder die Hilfsorganisation, die ein Anliegen vertritt, das einem wichtig ist.
Welche Form muss ein Testament haben?
Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich abgefasst und mit Ort und Datum unterzeichnet sein – oder es muss beim Notar hinterlegt und unterzeichnet werden. Ein am Computer abgefasstes und unterzeichnetes Dokument ist nicht gültig.
Damit ein gültiges Testament wirksam wird, muss es bekannt sein. Um sicherzustellen, dass es im Ernstfall nicht übersehen oder beiseitegebracht wird, empfiehlt sich die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Die Gebühren dafür betragen zurzeit 75 €.
Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden über Ihre Überlegungen. So können Sie potenzielle Konflikte erkennen und eventuell lösen. Zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen. Gerade wenn es um tiefe Familienkonflikte geht, sollten Sie eine professionelle Mediation in Anspruch nehmen.
Auch wenn dabei Kosten entstehen, ist diese Investition sinnvoll, um Streit in der Zukunft zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen.
Weitere Informationen:
- Erben und Vererben. Broschüre des Bundesministeriums der Justiz – derzeit nur digital verfügbar unter bmj.de. Zu finden unter der Rubrik „Service“, Bereich „Broschüren und Infomaterial“.
- Finanztip: Erben und Vererben – Umfassender Ratgeberbereich der Stiftung Finanztip rund um das Thema Erben und Vererben.
- Das Nachlass-Set: Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung.
Ratgeberbuch der Stiftung Warentest, 144 Seiten, 15 €, ISBN: 978-3-7471-0893-2.
Achten Sie auf die 6. Auflage, die im August 2024 erscheint.