Erster Staatsvertrag zwischen Land Berlin und Vatikan
Berlin – Der erste Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Vatikan steht kurz vor seiner Unterzeichnung. Der Berliner Senat stimmte am Dienstag der Unterzeichnung des Abkommens mit dem Heiligen Stuhl zu, wie das Land mitteilte.
Konkret geht es um Regelungen für die Zusammenarbeit beim Institut für Katholische Theologie, das seit 2019 an der Humboldt-Universität angesiedelt ist. Diese betreffen das Studienangebot, die organisatorische Einbettung, das Promotionsrecht und die Berufung von Professorinnen und Professoren.
Dabei hat die katholische Kirche ein Mitspracherecht, wie dies auch bei theologischen Einrichtungen anderer Religionsgemeinschaften an staatlichen Hochschulen der Fall ist.
Der Staatsvertragsentwurf werde nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend soll die Unterzeichnung durch den Regierenden Bürgermeister, Kai Wegner (CDU), und den Vatikan-Botschafter, Nuntius Nikola Eterovic, erfolgen.
Bei den Verhandlungen war es immer wieder zu Verzögerungen gekommen. Ursprünglich war eine Unterzeichnung schon bis Ende 2022 geplant gewesen.
Der Staatsvertrag löst die entsprechenden Bestimmungen im sogenannten Abschließenden Protokoll ab, das die Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche seit 1970 für West-Berlin und seit 1991 auch für das wiedervereinigte Berlin regelt. Sie betrafen das 1957 an der Freien Universität gegründete Seminar für Katholische Theologie, das zugunsten des Zentralinstituts für Katholische Theologie aufgelöst wurde.
Staatskirchenverträge regeln die Beziehungen des Heiligen Stuhls zu anderen Staaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißen solche völkerrechtlich verbindlichen Abkommen Konkordat.
Berlin ist derzeit außer Hessen das einzige Bundesland ohne Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl, der völkerrechtlichen Vertretung der katholischen Kirche.
Geklärt werden Rechte und Pflichten bei den Fragen, die Staat und Kirche gemeinsam betreffen. Beispiele sind Religionsunterricht, Theologische Fakultäten, die Kirchensteuer oder die Seelsorge beim Militär und in Krankenhäusern. (KNA)