Welttag gegen Weibliche Genitalverstümmelung
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Dienstag, 6. Februar 2024
Zum Welttag gegen Weibliche Genitalverstümmelung

Die Folgen grausamer Rituale

Als ich bemerkte, wohin sie mich brachten, versuchte ich wegzulaufen, aber sie hielten mich fest und zerrten mich in das Haus der Hebamme. Ich schrie um Hilfe und versuchte mich zu befreien, doch ich war nicht stark genug. Sie hielten mich fest und stopften mir den Mund mit einem Tuch, damit ich nicht schreien konnte. Dann haben sie mich wieder beschnitten“

Dieses Zitat stammt aus dem Hosken-Report von 1993, der die Berichte zahlreicher Frauen zusammengetragen hat, die unter ihrer Genitalverstümmelung leiden. Dieser Eingriff wurde an der sudanesischen Frau im Alter von 12 Jahren durchgeführt und machte sie unfruchtbar.

200 Millionen Betroffene

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung, die das Leben von mehr als 200 Millionen Frauen weltweit beeinträchtigt. Jedes Jahr kommen schätzungsweise 3 bis 4 Millionen Betroffene hinzu.

Am weiteten verbreitet ist das Phänomen in Afrika: entlang der Sahelzone vom Atlantik bis nach Tansania. In Somalia sollen 98 Prozent der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sein. In Mali, Ägypten und im Sudan liegt die Quote bei über 80 Prozent. Aber auch im eher christlich geprägten Äthiopien sind über 50 Prozent der Frauen davon betroffen.

Denn Genitalverstümmelung ist keine Frage der Religion, auch wenn sie vor allem in muslimischen Gesellschaften praktiziert wird. Der Koran kennt die Beschneidung von Frauen sowenig wie die Bibel.

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„Ich würde nicht erlauben am Tag meiner Hochzeit mit einem Messer geöffnet zu werden, wie es der Brauch will…“

Frau aus Mali

Reinheit der Frau – um jeden Preis

Vielmehr handelt es sich um kulturelle Traditionen, mit denen die sexuelle Reinheit der Frauen in patriarchalischen Gesellschaften abgesichert werden soll.

Denn unter weibliche Genitalverstümmelung fallen mehrere Eingriffe: Da ist einmal die Beschneidung. Eine weitere Praxis ist das Zunähen: Dabei wird die Frau so verschlossen, dass ein weiterer Eingriff erforderlich ist, um den Geschlechtsakt ausführen zu können. Beschneidungen und Schließungen werden an jungen Mädchen ausgeführt, häufig, bevor sie 10 Jahre alt sind. Die Öffnung erfolgt dann vor der Hochzeit und bedeutet erneute Qualen für die Frauen.

„Ich würde nicht erlauben am Tag meiner Hochzeit mit einem Messer geöffnet zu werden, wie es der Brauch will…“, berichtet eine Frau aus Mali, die verzweifelt auf der Suche nach einem Arzt war, der nach medizinischen Standards den Eingriff der Öffnung durchführen konnte – vergebens.

Denn in vielen Gemeinschaften wird diese Praxis als traditionelles Ritual betrachtet, das oft ohne medizinische Betreuung und unter unhygienischen Bedingungen stattfindet.

Und häufig werden die Frauen nach der Geburt ihrer Kinder erneut beschnitten, um den vom Ehemann gewünschten Zustand wiederherzustellen. So müssen Millionen Frauen diese Tortur immer wieder erleiden.

Ein Thema – auch in Deutschland

Das Thema Genitalverstümmelung betrifft aber nicht nur Afrika. Mit den Menschen kommt es auch nach Deutschland.

"Es ist entscheidend, dass Betroffene hier in Deutschland als solche ernstgenommen werden. Behörden müssen sensibel mit dem Thema umgehen. Oft genug erleben wir im Asylverfahren, dass Frauen aus Scham vor anwesenden Männern oder aus Angst vor einem als bedrohlich wahrgenommenen Administrationssystem ihre erlebte Genitalverstümmelung nicht angeben können“, so Maria Decker, Vorstand des Vereins SOLWODI. Das könne dazu führen, dass Frauen in ihre Herkunftsländer abgeschoben und damit erneut großer Gefahr ausgesetzt werden.

Eine bleibende Aufgabe

Der deutsche Gesetzgeber geht in der Theorie streng gegen Genitalverstümmelung vor: Nach deutschem Recht ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand (§ 226a StGB). Wer eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt, macht sich strafbar und es drohen bis zu 15 Jahre Gefängnisstrafe. Weibliche Genitalverstümmelung wird auch bestraft, wenn sie im Ausland durchgeführt wird und der Täter oder die Täterin Deutscher oder Deutsche ist oder die Betroffene Deutsche ist oder sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt hat. Wer einer anderen Person im In- oder Ausland hilft, eine weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen, macht sich ebenfalls strafbar.

In der Praxis jedoch sind kulturelle Codes, sind Scham und Furcht noch zu stark, als das in vielen Fällen Genitalverstümmelung gemeldet und bestraft würde. Laut UNICEF sind die Beschneidungsraten zwar in den letzten drei Jahrzehnten zurückgegangen. Die Zahl der beschnittenen Mädchen scheint abzunehmen. Doch der Rückgang gestaltet sich sehr unterschiedlich – längst nicht alle Länder machen dieselben Fortschritte. 

So gehört die Ächtung und Beendigung der weiblichen Genitalverstümmelungen nach wie vor eine Menschheitsaufgabe.